Deutschland als erfolgreiche Exportnation und Tourismusland im Herzen Europas hat es sich zur Aufgabe gemacht, sein Verkehrssystem so zu gestalten und zu modernisieren, dass es bestmöglichen Nutzen entfalten kann. Das gilt insbesondere in Hinblick auf die Lebensqualität der Bevölkerung, Umweltverträglichkeit und Kosteneffizienz.
In Anbetracht der begrenzten finanziellen Ressourcen und Verfügbarkeit von Flächen lässt sich dies nicht allein durch den Bau neuer Verkehrswege lösen. Was wir brauchen, sind Rahmenbedingungen, die zu einer effizienten Nutzung des bestehenden Netzes beitragen. Darüber hinaus wollen wir den Verkehrssektor zu einem attraktiven Einsatzfeld von Innovationen wie z.B. den Einsatz von Satellitentechnologie machen.
Deswegen orientiert sich unsere Zukunftsstrategie für den Verkehr an der Optimierung des Gesamtsystems. Eine effiziente Vernetzung der Verkehrsträger, die Sicherung der Angebotsvielfalt und die Nutzung neuer Logistikkonzepte tragen dazu bei. Die Bundesregierung verfolgt damit eine Integrierte Verkehrspolitik, also eine Verkehrsträger übergreifende Integration von investitions-, ordnungs- und innovationspolitischen Instrumenten. Nur eine solche Bündelung aufeinander abgestimmter Maßnahmen wird zu einer spürbaren Verbesserung des Verkehrssystems führen.
Der Verkehrsbereich bestimmt aber nicht nur über die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend mit. Er wird auch in erheblichem Maße selbst durch Europa beeinflusst. Daher werden wir künftig die europäische Dimension unseres verkehrspolitischen Handelns noch mehr als bisher berücksichtigen und den Wechselwirkungen von europäischen und nationalen Entscheidungen Rechnung tragen.
Link:
www.bmvbs.de
Bundesfernstraßen
Die Bundesrepublik Deutschland ist Transitland Nr. 1 in Europa. Zur Abwicklung des überörtlichen Individualverkehrs verfügt Deutschland über ein Straßennetz von über 231.000 km Länge. Davon entfallen zur Zeit rund 53.400 km (23%) auf die Bundesfernstraßen, die sich in rund 12.500 km Bundesautobahnen und rund 41.000 km Bundesstraßen aufgliedern. Diesem hochqualifizierten Netz kommt in Deutschland allein schon durch seine geographische Lage eine sehr hohe und ständig wachsende Bedeutung für die Verkehrsabwicklung zu. Über die Hälfte des nationalen Straßenverkehrs wird auf ihnen abgewickelt.
Die aktuellen Verkehrsprognosen gehen von einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung bis zum Jahr 2050 in Deutschland aus, wobei ein großer Anteil wohl auch langfristig von der Straße zu tragen sein wird. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demografischen Wandels langfristig ein wichtiger Verkehrsträger bleiben.
Damit die Bundesfernstraßen auch in Zukunft die Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur erfüllen, werden auch weiterhin Lücken im Netz geschlossen und Autobahnen verbreitert, um die vorhandene Infrastruktur mit ihrem erheblichen volkswirtschaftlichen Wert in ihrer Substanz und Nutzungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten sowie die Verknüpfungspunkte mit den anderen Verkehrsträgern zu optimieren.
Die Sicherung von Mobilität in hoch entwickelten Industriegesellschaften erfordert dabei die enge Verknüpfung von Individualverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln, um insgesamt eine hohe Effizienz unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei der Beförderung von Personen und dem Transport von Gütern zu sichern.
Lkw-Maut, Wochenendfahrverbot, Schulferien:
LKW – Autobahnbenutzungsgebühr
Auf deutschen Autobahnen müssen LKW ab 12 Tonnen seit 2005 aufgrund deren gegenüber PKW deutlich höheren Abnutzung der Straßenbeläge eine kilometerabhängige Autobahnbenutzungsgebühr entrichten. Das Gebührenabrechnung erfolgt bei laufendem Verkehr mittels eines hoch modernen satellitengestützten Systems. Siehe Details
http://www.tollcollect.de
Fahrbeschränkungen für LKW
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger nicht verkehren. Diese Vorschrift - § 30 Abs. 3 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) - gilt für das gesamte deutsche Straßennetz.
Ausgenommen vom Fahrverbot sind:
- der Kombinierte Verkehr Schiene-Straße unter gewissen Entfernungsvoraussetzungen, der Kombinierte Verkehr Hafen-Straße unter gewissen Entfernungsvoraussetzungen, die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (einschließlich derer Leerfahrten) sowie Fahrten nach dem Bundesleistungsgesetz
Vgl. im Einzelnen den genauen Text StVO auf der Internetseite
http://www.bmvbs.de
Nach der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift (VwV) sind zudem vom Fahrverbot nicht betroffen:
- reine Zugmaschinen, Zugmaschinen mit geringer Hilfsladefläche sowie Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge zählen (z.B. Ausstellungsfahrzeuge).
Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen erteilen, wobei die VwV deren Erteilung nur für dringende Fälle zulässt; wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen für eine Ausnahmegenehmigung allein nicht aus.
Zum generellen Fahrverbot für schwere Lkw an Sonn- und Feiertagen tritt in den Monaten Juli und August eines jeden Jahres ein Fahrverbot an Samstagen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr hinzu, das auf bestimmten, während der Ferienzeit stark belasteten Autobahn- und (wenigen) Bundesstraßenstrecken gilt (vgl. o.g. Internetseite).
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober: nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Allerheiligen (1. November: nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), 1. und 2. Weihnachtstag.
Deutscher Autobahnatlas in Internet - Saksamaa LV kiirteed