Was Sie beim Fahren von Kraftfahrzeugen in Estland unbedingt beachten sollten !

Form der Anerkennung von in Deutschland ausgestellten Kfz-Papieren

Wer in Estland mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss neben der gültigen Fahrerlaubnis und der Zulassungsbescheinigung ebenfalls die Grüne Versicherungskarte mitführen. Der deutsche Führerschein berechtigt zum Fahren eines Kraftfahrzeuges in Estland unabhängig davon, in welchem Land das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Eine Übersetzung des Führerscheins oder der in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

Verkehrsvorschriften

  • Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften beträgt 50 km/h und außerhalb 90 km/h, es sei denn, dass ein Verkehrsschild eine davon abweichende Geschwindigkeit vorschreibt oder erlaubt. Die höhere Geschwindigkeit gilt bei Regen automatisch nicht.
  • Der Fahrer darf beim Fahren eines Fahrzeuges nicht unter Einfluss von Alkohol (es gilt eine faktische "0,0-Promille-Grenze"), Rauschgift oder psychotoxischen Mitteln stehen.
  • Das Fahrzeug muss auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht gefahren werden.
  • Der Fahrer und die mitfahrenden Personen müssen in Estland beim Fahren angeschnallt sein. (Vorausgesetzt, dass das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.) 
  • Am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur mit Freisprechanlage erlaubt. Mit dem am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen neuen estnischen Verkehrsgesetz ist es einem Autofahrer verboten, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten.

Pannen

Eine Straßenhilfe wird von verschiedenen estnischen Firmen angeboten. Daneben steht überall in Estland der Estnische Automobilklub (Eesti Autoklubi) zur Verfügung, der in Notfällen über folgende Telefonnummer zu erreichen ist:

                                            + 372-1888

Unfälle

Bei Unfällen ist die Polizei zu benachrichtigen und auf sie am Unfallort zu warten, sofern bei dem Verkehrsunfall Menschen verletzt oder umgekommen sind, sowie in Fällen, in denen die Beteiligten bei der Bestimmung des Schuldigen kein Einvernehmen erreichen oder wenn der Geschädigte nicht zu bestimmen ist. Achtung: Das Auto unbedingt an der Unfallstelle belassen, keinesfalls an die Seite fahren oder schieben !

Die Polizei braucht nicht benachrichtigt zu werden, wenn keine Menschen zu Schaden gekommen sind und/oder die am Unfall beteiligten Fahrer und Geschädigten bei der Beurteilung der Unfallursache und der Unfallschuld im Einvernehmen sind. Es reicht aus, dass die am Unfall Beteiligten den Unfallhergang schriftlich darlegen, den für den Unfall Schuldigen benennen und das Protokoll (s. unten) gemeinsam unterschreiben. Eine Übersetzung des estnischen Vordrucks finden Sie als Download.

                            - Alle Angaben ohne Gewähr ! -

Über den hier eingestellten Link können Sie sich ein Muster dieses Protokolls ausdrucken.

Estnisches Unfallprotokoll und deutsche Übersetzung

Hier finden Sie den Vordruck des in Estland zu verwendenden Unfallprotokolls sowie eine Rohübersetzung in die deutsche Sprache.

Autofahren in Estland