Konsularische Dienstleistungen der Botschaft

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

notarielle Beurkundung

Liste estnischer Anwälte und Notare

Baby

Wichtige Informantionen über die Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland

In einem Merkblatt gibt Ihnen die Botschaft ausführliche Hinweise für die Registrierung der Geburt eines Kindes, das mindestens ein deutsches Elternteil hat. Anbei finden Sie auch das Antragsformular für eine Geburtsanzeige in der Bundesrepublik Deutschland beim Standesamt I in Berlin oder bei dem für Sie zuständigen Standesamt.

Mit Fragen können  Sie sich gern auch an die Botschaft wenden.

Konsularische Dienstleistungen der Botschaft

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Neue Entwicklung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht !

Passwesen

Mit Urteilen BVerwG 5 C 5.05 sowie 5 C 9.05 vom 29.11.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht folgende Entscheidung getroffen:

Die bisherige Rechtsauffassung, dass bei nichtehelichen Kindern durch eine zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1974 erfolgte wirksame Legitimation durch einen Ausländer der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist, ist nicht länger haltbar.

Von dieser Regelung betroffene Personen sollten sich mit der Konsularabteilung der Botschaft in Verbindung setzen.