Leben und Arbeiten in Estland
Bei Fragen zur Arbeitsaufnahme bzw. zum längerfristigen Aufenhalt in Estland wenden Sie sich bitte an die zuständigen estnischen Behörden. |
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Meldesystem Estland und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Meldepflicht besteht auch für Ausländer. Ab dem 01.08.2006 gilt für EU-Bürger, dass diese innerhalb von 3 Monaten ab Einreise in Estland zur Anmeldung verpflichtet sind. Lesen Sie zu diesem Thema die in der Botschaft zusammengestellten Merkblätter:
Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist geprägt von der Abwanderung von Fachkräften, die – z.B. im Bauwesen – gesucht werden. Die Einkommen sind zwar in den letzten Jahren stark gestiegen, bewegen sich aber in den meisten Bereichen nach wie vor deutlich unterhalb der deutschen Vergütung. Regional und branchenbezogen gibt es große Ungleichheiten. Sektorale Tarifverträge sind nur in wenigen Bereichen üblich und auch dort nicht allgemeinverbindlich, sondern gelten nur für Mitglieder von Verbänden und Gewerkschaften.
Die Staatliche Arbeitsagentur ist zuständig in allen Beschäftigungsfragen, auch für allgemeine Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Koordination von Versicherungsleistungen nach EU-Recht. Daneben gibt es – wie in Deutschland – für bestimmte Berufsgruppen besondere Zulassungsvoraussetzungen, bezüglich derer man sich individuell erkundigen sollte.
Arbeitsbedingungen in Estland
Das Arbeitsrecht entspricht formal und inhaltlich den EU- und ILO-Vorgaben und ist im Wesentlichen im Arbeitsvertragsgesetz aus dem Jahre 2009 geregelt; hinzu kommen einige Einzelgesetze z.B. zum Verbandsrecht, zu Arbeitskonflikten und zu EU-Arbeitssicherheitsvorschriften. In Estland gilt ein monatlicher Mindestlohn von 278 Euro (Stand: 2011). Zuständig für die Einhaltung der Gesetze, Tarifverträge und Arbeitsschutzvorschriften sind neben den Sozialpartnern die über 200 Mitarbeiter der Arbeitsinspektion, welche dem Sozialministerium untersteht.