Schwerpunkt Passangelegenheiten

Estland ist seit dem 21.12.2007 Vollanwender des Schengen-Besitzstandes. Obwohl seit dem 30.03.2008 alle Grenzkontrollen zwischen Estland und den anderen Schengen-Mitgliedstaaten aufgehoben sind, können weiterhin sowohl estnische Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern, da Reisende gesetzlich verpflichtet sind, sich bei Reisen auch in Estland ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800 Euro geahndet werden.

Bei Verlust des Personalausweises oder des Reisepasses wird daher empfohlen, sich mit der Botschaft bezüglich der Ausstellung eines Ausweisdokumentes in Verbindung zu setzen. Es sollte zudem eine Verlustanzeige bei der estnischen Polizei erstattet werden, die möglichst in englischer Sprache ausgestellt werden sollte.

Passwesen

Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen

Das seit 01.11.2007 gültige Passgesetz fordert in deutschen Reisepässen (ePässe mit bordeauxrotem Einband) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form.

Schwerpunkt Passangelegenheiten

Änderung im deutschen Passrecht

Achtung

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

USA: Visapflicht für vorläufige deutsche Pässe und deutsche Kinderpässe

Deutsche und amerikanische Fahne

Seit dem 1. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Seit dem 26. Oktober 2006 gilt die Visumspflicht  auch für maschinenlesbare Kinderpässe!