Schwerpunkt Passangelegenheiten
Estland ist seit dem 21.12.2007 Vollanwender des Schengen-Besitzstandes. Obwohl seit dem 30.03.2008 alle Grenzkontrollen zwischen Estland und den anderen Schengen-Mitgliedstaaten aufgehoben sind, können weiterhin sowohl estnische Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern, da Reisende gesetzlich verpflichtet sind, sich bei Reisen auch in Estland ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800 Euro geahndet werden.
Bei Verlust des Personalausweises oder des Reisepasses wird daher empfohlen, sich mit der Botschaft bezüglich der Ausstellung eines Ausweisdokumentes in Verbindung zu setzen. Es sollte zudem eine Verlustanzeige bei der estnischen Polizei erstattet werden, die möglichst in englischer Sprache ausgestellt werden sollte.